DAS SOLLTEN SIE WISSEN!

Bei Qualitätsprodukten legen wir viel Wert auf Service und Qualität: Exklusives Möbeldesign, intelligente Funktionen, ausgesuchte Materialien, sorgfältige und fachgerechte Verarbeitung garantieren dauerhaften Komfort beim Wohnen und Einrichten. Den hochwertigen Anspruch unserer Möbel unterstreichen wir mit einem ausdrücklichen Leistungsversprechen: 25 Jahre Garantie* auf alle neu erworbenen NOVEL-Küchen! Die Garantie* endet 25 Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie* wird nach Wahl der Garantiegeberin* durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz bleiben von dieser Garantie* unberührt.

Veränderungen durch Umwelteinflüsse, insbesondere Lichteinwirkung und normalen, natürlichen Verschleiß, sind ebenso von der Garantie* ausgenommen wie Ausstellungsprodukte. Innerhalb der Garantiefrist* wird in begründeten Fällen Nachbesserung geleistet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Garantierechte* kann nur der ursprüngliche Käufer haben. Nur dieser kann die Garantie* bei Vorlage des Kaufvertrages in jenem XXXLutz-Einrichtungshaus geltend machen, in welchem die Ware erworben worden ist. Die Garantie* ist nicht auf andere Personen übertragbar.

(* Die auf dieser Website angegebenen Garantien beziehen sich auf Deutschland bzw. Österreich. In anderen Ländern sind möglicherweise davon abweichende Garantiezeiten gültig.)

 

Garantieumfang*

Material- und/oder Verarbeitungsschäden für folgende Einzelteile:

» Schrankkorpusse

» Scharniere

» Vollauszüge und Schubladendämpfer

» Einlegeböden aus gehärtetem Glas und Melamin

» Drahtkörbe (in Drehkarussellschränken)

» Sockelschubladen

» Sockelleisten, Sockelfüße

» Dekor- und Kranzleisten

» laminierte Arbeitsplatten

 

Garantiebedingungen*

» Die Behebung des Sachmangels erfolgt in der Regel über die vorgenannte Garantiegeberin* und wird nur gegen Vorlage des Kaufvertrages abgeleistet. Ein Verlangen von Mängelbeseitigungen, obwohl tatsächlich kein Mangel des gekauften Produktes vorliegt, oder der Mangel im eigenen Verantwortungsbereich liegt, stellt eine Vertragsverletzung dar, die nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

» Wichtige Hinweise: Damit Sie im Schadensfall Ihre Garantie*-Ansprüche wirksam geltend machen können, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten: Möbel- und Gebäudetechnik müssen kombinierbar sein; insbesondere bauliche Veränderungen (Antenne, Strom, Wasser, Gas) sind mit der Garantiegeberin* oder dem Elektro- bzw. Sanitärfachgeschäft abzustimmen. Alle Vorleistungen müssen vor Aufbau abgeschlossen sein. Für elektrische, elektronische und sanitäre Bauteile gelten die Montage- und Bedienungsanleitungen sowie Sicherheitshinweise des Herstellers. Vor Wandmontagen raten wir Ihnen, aus Sicherheitsgründen den Verankerungsgrund prüfen zu lassen, da die mitgelieferte, zu verwendende Beschlagtechnik nur für Beton- und Festmauerwerk vorgesehen ist. Bei abweichender Wandbeschaffenheit wie Gipskarton oder Hohlstein muss eine andere, der Belastung angemessene, Spezialbefestigung eingesetzt werden.

» Sachgerechter Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Voraussetzungen der Garantieleistung*. Der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen von NOVEL-Möbeln ist nur durch präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen dauerhaft gewährleistet.

» Bei Ausstellungsprodukten gilt lediglich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, da sie durch Ingebrauchnahme nicht mehr dem Neuzustand entsprechen. Wir raten Ihnen, Gebrauchsspuren vor Übernahme des gekauften Produktes zu dokumentieren.

» Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis zum Modell-, Dekor- oder Ausführungsauslauf garantiert werden.

» Für Einbauspülen, Mischbatterien, Küchenzubehör, Elektrogeräte und -motoren sowie andere zugekaufte Komponenten von Fremdherstellern gilt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie des Herstellers. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau stehen, sind nicht in der Garantieleistung* eingeschlossen. Bezugsmaterialien sind grundsätzlich von der Garantie* ausgenommen, für wenige gelten "besondere Garantiebestimmungen" des jeweiligen Herstellers. NOVEL-Produkte entsprechen strengen Qualitätsanforderungen. Qualitätsbeauftragte der Garantiegeberin* stellen die hohen Standards sicher.

» Garantiegeberin* ist die XXXLutz KG, Römerstraße 39, 4600 Wels. Ein Anspruch auf Garantieleistung* besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung für die bemängelte Sache, nicht für den gesamten Lieferumfang.

 

Von der Garantie* ausgeschlossen sind:

» Normale und natürliche Verschleißerscheinungen

» Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch

» Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen

» Unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen

» Unübliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs

» Sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln

» Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände

» Schäden durch Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Kleidung

» Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur

» Mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden

» Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung

» Verschmutzungen wie z. B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel

» Verfärbungen durch Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion)

» Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen

» Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel sowie ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche

» Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat

» Warentypische Produkteigenschaften (z. B. materialbedingte Maserungsabweichungen in Holzoberflächen, Vernarbungen in Naturleder und Ähnliches), die keinen Sachmangel darstellen